Mit dem Förderverein Haus der Jugend e.V. wurde nachfolgende Regelung für Ermäßigungen für Geschwister vereinbart. Der Förderverein übernimmt bei kostenpflichtigen Angeboten des Jugendhauses bei Geschwisterkindern bei der zweiten Anmeldung 20 % der Kosten, bei der dritten und jeder weiteren Anmeldung 40 % der Kosten. Du zahlst also für den ersten Teilnehmer den gesamten Betrag, für den zweiten Teilnehmer nur 80 % und für jeden weiteren nur 60 % des Teilnahmebeitrags. Gefördert werden Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr die nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Die Regelung tritt ab dem 21. März 2009 in Kraft und bezieht sich auf Veranstaltungen die noch nicht begonnen haben. Werde auch Du Mitglied im Förderverein Haus der Jugend.

Unterstüzung bei finanziellen Schwierigkeiten

Eine Möglichkeit für finanzschwache Familien ist das Bildungs- und Teilhabepaket.

Sollte auch das Teilhabepaket keine Lösung bringen, dann wende Dich vertrauensvoll an die Leitung des Hauses der Jugend. Gemeinsamen finden wir dann mit Sicherheit eine Lösung, so dass Du oder Dein/e Kind/er an dem Angebot teilhaben können und für Sie die finanziellen Belastungen erträglich sind. Wir behandeln Dein Anliegen vertrauensvoll.

Du kannst noch Glück haben und es meldet sich jemand wieder ab, deshalb trage dich auf die Nachrückliste ein.

So funktionierts: Du klickst unten auf den Button, es öffnet sich ein neues Fenster, dort erfolgt die Eintragung. Das Fenster geht alleine wieder zu oder du schließt es einfach selbst. Einmal täglich schauen wir dann ob ein Platz frei ist und dann bekommen alle die auf der Liste eingetragen sind eine E-Mail. Wer sich dann als erster anmeldet, der ist dabei.

Du hast keine E-Mail-Adresse bei uns hinterlegt! Dann können wir dich auch nicht informieren, außer du gibst hier noch deine E-Mail-Adresse an.

Stornoregelungen

Bei Angeboten bei denen der erste Termin länger als Minuten dauert sind Stornierungen bis zu Tag/en vor [Minuszahl] bzw. nach [Pluszahl] Veranstaltungsbeginn möglich.Bei sämtlichen anderen Veranstaltungen sind Stornierungen bis zu Tag/en vor [Minuszahl] bzw. nach [Pluszahl] Veranstaltungsbeginn möglich.

Sollte eine Stornierung nach dem ersten Termin möglich sein hat der Teilnehmer die Kursgebühren anteilig der Stunden nicht zu entrichten.

Unabhängig von der oben genannten Regelung fallen pauschal Stornogebühren in Höhe von Euro an .

Für die Veranstaltung haben sich angemeldet:



Du bist herzlich dazu eingeladen, dich mir und anderen guten Freunden auf Friendica anzuschließen - und ein besseres Soziales Netz aufzubauen.

Wer die Autologin-Funktion dieser Internetseite benutzt wird hier mit unserem Friendica-Logo angezeigt.

Deine Anmeldung.

Bitte melde Dich nur an wenn Du auch wirklich kommen kannst, Du blockierst sonst jemanden den Platz. Die Teilnahmegebühr wird auch fällig wenn Du nicht kommst. Wenn Du doch nicht kommen kannst, dann kannst Du Dich hier auch wieder abmelden.

Wenn jetzt alles klar ist, dann kannst Du uns mit der Anmeldung auch noch etwas mitteilen, nach der Anmeldung kannst Du hier auch sehen was Du geschrieben hast und dies auch ändern.


In den AGB findest Du die Regelungen die bei einer Anmeldung gelten, lies Dir diese genau durch und mach dann ein Häckchen wenn Du damit einverstanden bist.
Ich bin mit den AGBs einverstanden.

Bezahlt wird beim ersten Termin in bar, außer es steht im Text etwas anderes (lieber nochmals lesen - zum Glück lässt sich das Fenster hier verschieben).


Upps - Du bist auf der Seite noch nicht angemeldet. Wenn Du Dich schon registriert hast, dann gib hier einfach Deinen Benutzernamen und Dein Passwort ein - ansonsten musst Du für die Anmeldung dies noch erledigen, dazu drück einfach unten auf den Link Registrierung.

 

Login-Name Passwort.


Wenn Du Dich anmeldest wird Dein Name für alle die sich auch angemeldet haben sichtbar gemacht und eine Möglichkeit geschaffen Dir über ein Formular eine Email zukommen zu lassen. Du bist mit der Emailadresse registriert. Sollte die Emailadresse nicht korrekt sein ändere diese.



Registrierung

Vollversammlung
Jugendhaus Annweiler

 

Eingeladen sind alle Kinder, Jugendlichen, Mütter und Väter, und Ehrenamtlichen des Jugendhauses Annweiler. Hier kann das Programm besprochen und geplant werden, hier soll Kritik geübt werden, hier werden Ideen eingebracht. Hier wird entschieden wer die Belange der Kinder und Jugendlichen im Jahr 2012/2013 im Förderverein vertritt.


(1) Die Vollversammlung ist der Ort, wo durch die Hauptamtlichen des Jugendhauses die Besucher des Jugendhauses über das Programm und die Situation des Jugendhauses informiert werden. Die Besucher können bei der Vollversammlung selbst Vorschläge für die Programmgestaltung und Regelungen innerhalb des Hauses geben.


(2)Der Vollversammlung gehören alle Besucher (i. S. d. § 1) des Hauses der Jugend im Alter bis 27 Jahren an.


(3) Die Vollversammlung ist öffentlich und wird vom Leiter des Hauses der Jugend geleitet.


(4) Die Vollversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Die Einladung erfolgt öffentlicht durch gebräuchliche Informationswege und Aushang im Haus der Jugend mindestens 14 Tage zuvor.


(5)Außerordentliche Vollversammlungen können vom Jugendhausleiter unter Einhaltung der Einladungsfrist jederzeit einberufen werden.


(6)Über die Sitzungen werden Ergebnisniederschriften geführt, welche innerhalb von zwei Wochen durch gebräuchliche Informationswege und Aushang im Haus der Jugend bekannt zumachen sind. Sie sind mindestens über 7 Tage hinweg im Haus der Jugend öffentlich auszuhängen.

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Geschlecht der Teilnehmer

Dieses Angebot richtet sich an weibliche und männliche Teilnehmer.

 

Anzahl der Teilnehmer
Die Teilnehmer stehen bereits fest - falls du noch mitmachen möchtest wende dich an den jeweiligen Teamer (siehe unten).

Kosten
Dieses Angebot ist für dich kostenlos.


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Anmeldung
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Es gibt aber auch Gruppen mit festen Teilnehmern - beachte bitte den Ausschreibungstext (links).
Druck / Kursnummer

 

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Termine - Vollversammlung
Sonntag 29.01.2012
13:00 bis 15:00 Uhr
Jugendtreff
T e a m e r